Prospekthaftung – und die Verjährungsverkürzung per AGB
Eine verjährungsverkürzende Regelung in einem Beteiligungsprospekt ist wegen Verstoßes gegen das Freizeichnungsverbot nach § 309 Nr. 7b BGB unwirksam. Als Klausel in[…]
Weiterlesen…Ihr Geld. Ihr Recht.
Eine verjährungsverkürzende Regelung in einem Beteiligungsprospekt ist wegen Verstoßes gegen das Freizeichnungsverbot nach § 309 Nr. 7b BGB unwirksam. Als Klausel in[…]
Weiterlesen…Der Prospekt ist in der Regel die einzige Grundlage für den späteren Vertragsschluss des Anlegers. Seine Aufgabe ist es, die potentiellen Anleger[…]
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