Das Recht auf ein Basiskonto darf niemandem innerhalb der Europäischen Union aufgrund seiner Nationalität oder seines Wohnsitzes verwehrt werden.
Mit dieser Begründung hat das Europäische Parlament am 15. April 2014 das Recht auf ein Konto beschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde mit 603 Stimmen zu 21 Gegenstimmen und 51 Enthaltungen angenommen. Die neuen Regelungen müssen noch von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden, die dann 24 Monate Zeit haben, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Das Basis-Girokonto[↑]
Zukünftig soll jede Person, die legal in der EU ansässig ist, ein Konto eröffnen dürfen – auch wenn sie keinen festen Wohnsitz hat. Allerdings können die Mitgliedsstaaten einem Verbraucher, der in ihrem Hoheitsgebiet ein solches Konto eröffnen möchte, vorschreiben, sein echtes Interesse an solch einem Konto nachzuweisen. Diese Regelungen müssen dann aber dem Verbraucherschutz entsprechen und dürfen nicht mit zu großen Schwierigkeiten oder Belastungen verbunden sein.
Mit dem Konto wird den Kunden ermöglicht, Geld einzuzahlen, abzuheben und Überweisungen innerhalb der EU vorzunehmen. Dazu gehören auch Zahlungen, die mit Karte oder online getätigt werden. Kunden sollen in der Lage sein, eine unbegrenzte Anzahl solcher Leistungen kostenlos oder gegen eine angemessene Gebühr zu nutzen. Die Mitgliedsstaaten können selbst entscheiden, ob das Basiskonto auch Möglichkeiten zum Überziehen des Kontos bieten soll.
Zugang zum Basis-Girokonto[↑]
Das Parlament hat darauf bestanden, dass Basis-Girokonten bei einer ausreichenden Zahl an Banken im jeweiligen EU-Heimatland angeboten werden müssen, um einen leichten Zugang für alle interessierten Verbraucher sowie wettbewerbsorientierte Angebote zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die Basiskonten nicht nur von Kreditinstituten angeboten werden, die lediglich Online-Dienste anbieten.
Tranparente Gebühreninformation[↑]
Das Gesetz soll außerdem sicherstellen, dass Verbraucher transparente Informationen über die Kontogebühren und Zinsen erhalten, damit Kunden verschiedene Angebote leichter vergleichen können. Diese Informationen sollen EU-weit standardisiert werden. In jedem Mitgliedsstaat muss es mindestens eine unabhängige Internetseite geben, die Gebühren und Zinssätze der Kreditinstitute miteinander vergleicht. Die Banken sollen verpflichtet werden, ihre Kunden darüber zu informieren, dass sie ein Basis-Girokonto anbieten.
Einfacher Kontowechsel[↑]
Um von den besten Angeboten profitieren zu können, sollen Bankkunden für eine angemessene Gebühr ihre Bank innerhalb der EU wechseln können. Die neue Bank muss dem Verbraucher beim Kontowechsel im selben Land und in derselben Währung einen Kontowechsel-Service anbieten, d.h. der Wechsel soll auf Wunsch des Kunden von der neuen Bank eingeleitet werden können, die nach Erhalt des Auftrags binnen zwei Werktagen tätig werden muss.
Auf Wunsch des Verbrauchers muss die Ursprungsbank außerdem Informationen zu eingehenden Überweisungen, Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen übermitteln. Banken werden verpflichtet sein jegliche finanzielle Verluste, die sie bei dem Bankwechsel verschuldet haben, ohne Verzögerungen zu erstatten.
Europäisches Parlament, Beschluss vom 15. April 2014 – COM(2013)0266 – C7-0125/2013 – 2013/0139(COD)