Der Bundesfinanzhof hält die rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf im Mai 2003 erfolgte Veräußerungen von Anteilscheinen aus einem[…]
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Ihr Geld. Ihr Recht.
Der Bundesfinanzhof hält die rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf im Mai 2003 erfolgte Veräußerungen von Anteilscheinen aus einem[…]
Weiterlesen…Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2018 über die Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschieden. Der[…]
Weiterlesen…Geschäftsführer eine Fondsgesellschaft sind gegenüber ihren Anlegern (Gesellschaftern) zur Aufklärung über die den Gesellschafts- und den Gesellschaftervermögen in der Vergangenheit zugefügten erheblichen[…]
Weiterlesen…In Fällen, in denen dem Vermögen als Kommanditgesellschaft verfasster Gesellschaften und ihrer Gesellschafter Nachteile zugefügt worden sind, bedarf es weder für den[…]
Weiterlesen…Nach der Bundesgerichtshofsrechtsprechung genügt allein der Umstand, dass der Anlageinteressent den ihm überlassenen Prospekt nicht durchgelesen hat, noch nicht, um ein grob[…]
Weiterlesen…Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der Berechtigung eines Geschädigten zu befassen, der wegen der Schlechtleistung eines Anlageberatungsvertrags Schadensersatz geltend[…]
Weiterlesen…Eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, muss den Anleger ungefragt über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung[…]
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