Verjährungsbeginn bei Aufklärungsfehlern des Anlagevermittlers
Für die verjährungsrechtliche Beurteilung der Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässigen Unkenntnis des Gläubigers von den seinen Anspruch begründenden Umständen ist gemäß § 199 Abs. 1 BGB im Hinblick auf Aufklärungsfehler bei der Vermittlung von Kapitalanlagen jede einzelne Pflichtverletzung getrennt zu prüfen …
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