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Das Bearbeitungsentgelt fürs Darlehn – und die Verjährung seines Rückforderungsanspruchs

Der bereicherungsrechtliche Rückforderungsanspruchs wegen eines unwirksam vereinbarten Bearbeitungsentgelt in einem Darlehensvertrag von 2009 war 2013 noch nicht verjährt.

Im vorliegend vom Landgericht Stutttgart entschiedenen Fall ist der Darlehensvertrag bezüglich des Bearbeitungsentgelts gemäß § 307 BGB unwirksam. Die Parteien haben einen …

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