Bearbeitungsentgelt für den Kreditvertrag
Die in einem Kreditvertrag enthaltene Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts unterliegt als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle nach §307 BGB und hält dieser nicht stand.
Bei der streitgegenständlichen Vertragsbedingung handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB. Nach …
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