Vorfälligkeitsentschädigungen – und die Bankgebühr für ihre Berechnung
Das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens gehört – unabhängig von § 493 Abs. 5 BGB[…]
Weiterlesen…Ihr Geld. Ihr Recht.
Das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens gehört – unabhängig von § 493 Abs. 5 BGB[…]
Weiterlesen…Der Verjährungsbeginn bezüglich eines Anspruchs auf Rückzahlung einer bei Gewährung eines Bauspardarlehns angefallenen Darlehnsgebühr ist nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart nicht durch[…]
Weiterlesen…Eine Klausel, durch welche in einem Bauspardarlehensvertrag im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen eine „Darlehensgebühr“ ausbedungen wird, stellt jedenfalls dann eine gem. § 307[…]
Weiterlesen…Der Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche wegen rechtsgrundlos geleisteter Darlehensgebühren ist wegen der unklaren Rechtslage zumindest bis zum Ablauf des Jahres 2011 hinausgeschoben.[…]
Weiterlesen…Das Landgericht Heilbronn hält die Darlehensgebühr bestimmende allgemeine Bausparbedingung für prüffähig und wirksam. Da die Erhebung von Darlehensgebühren bausparspezifisch ist und diese[…]
Weiterlesen…Die Vereinbarung einer Darlehensgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle zugänglich, eine unangemessene Benachteiligung des Bausparers und deshalb[…]
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