Prospekthaftung – und die Verjährungsverkürzung per AGB
Eine verjährungsverkürzende Regelung in einem Beteiligungsprospekt ist wegen Verstoßes gegen das Freizeichnungsverbot nach § 309 Nr. 7b BGB unwirksam. Als Klausel in[…]
Weiterlesen…Ihr Geld. Ihr Recht.
Eine verjährungsverkürzende Regelung in einem Beteiligungsprospekt ist wegen Verstoßes gegen das Freizeichnungsverbot nach § 309 Nr. 7b BGB unwirksam. Als Klausel in[…]
Weiterlesen…Für Ansprüche aus erweiterter Prospekthaftung gilt die dreijährige, kenntnisabhängige Verjährung der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB. Dies entspricht der von der[…]
Weiterlesen…Der Prospekt ist in der Regel die einzige Grundlage für den späteren Vertragsschluss des Anlegers. Seine Aufgabe ist es, die potentiellen Anleger[…]
Weiterlesen…Es muss nicht über jedes Risiko aufgeklärt werden, sondern nur über solche Risiken, mit deren Verwirklichung ernsthaft zu rechnen ist oder die[…]
Weiterlesen…Der Prospekt muss die wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen[…]
Weiterlesen…Eine auf einen Basiswert bezogene Schuldverschreibungen emittierende international tätige Bank, gegen die Ansprüche aus Prospekthaftung verjährt sind, haftet ohne das Hinzutreten weiterer[…]
Weiterlesen…In 6 Fällen über fehlgeschlagene Kapitalanlagen aus den ACI VII. Dubai Fonds ist den Betroffenen Schadensersatz in Höhe ihrer Anlagebeträge zugesprochen worden.[…]
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