BankenBote
Dsc02304

Beratungspflichtverletzungen in der Anlageberatung – und die Verjährungfrist beim Vorsatz

Die Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG aF ist auf vorsätzliche Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen nicht anwendbar. Ein vorsätzliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Kenntnis seiner Verpflichtung zur Aufklärung es gleichwohl unterlassen hat, seine als Berater tätigen Mitarbeiter anzuweisen, die …

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Purse 1359848 1920

Das Bearbeitungsentgelt fürs Darlehn – und die Verjährung seines Rückforderungsanspruchs

Der bereicherungsrechtliche Rückforderungsanspruchs wegen eines unwirksam vereinbarten Bearbeitungsentgelt in einem Darlehensvertrag von 2009 war 2013 noch nicht verjährt.

Im vorliegend vom Landgericht Stutttgart entschiedenen Fall ist der Darlehensvertrag bezüglich des Bearbeitungsentgelts gemäß § 307 BGB unwirksam. Die Parteien haben einen …

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