Prospekthaftung – und die Verjährungsverkürzung per AGB
Eine verjährungsverkürzende Regelung in einem Beteiligungsprospekt ist wegen Verstoßes gegen das Freizeichnungsverbot nach § 309 Nr. 7b BGB unwirksam. Als Klausel in[…]
Weiterlesen…Ihr Geld. Ihr Recht.
Eine verjährungsverkürzende Regelung in einem Beteiligungsprospekt ist wegen Verstoßes gegen das Freizeichnungsverbot nach § 309 Nr. 7b BGB unwirksam. Als Klausel in[…]
Weiterlesen…Für Ansprüche aus erweiterter Prospekthaftung gilt die dreijährige, kenntnisabhängige Verjährung der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB. Dies entspricht der von der[…]
Weiterlesen…Der Prospekt ist in der Regel die einzige Grundlage für den späteren Vertragsschluss des Anlegers. Seine Aufgabe ist es, die potentiellen Anleger[…]
Weiterlesen…Die generelle Verkürzung der Verjährungsfrist in einer die Haftung regelnden Klausel in einem formularmäßigen Emissionsprospekt stellt eine gemäß § 309 Nr. 7[…]
Weiterlesen…Die Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG aF ist auf vorsätzliche Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen nicht anwendbar. Ein vorsätzliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein[…]
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