Der Widerruf von Bankdarlehen
Eine dem Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnt, belehrt die Darlehensnehmer nicht hinreichend deutlich über[…]
Weiterlesen…Ihr Geld. Ihr Recht.
Eine dem Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnt, belehrt die Darlehensnehmer nicht hinreichend deutlich über[…]
Weiterlesen…Die in einen Verbraucherdarlehensvertrag einbezogene formularmäßige Bestimmung einer laufzeitunabhängigen „Gebühr“ von 4 Prozent des Darlehensbetrags für ein dem Darlehensnehmer unter Verzicht auf[…]
Weiterlesen…die Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden[…]
Weiterlesen…§ 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden[…]
Weiterlesen…Die Darlehensnehmerin hat eine ihr aus dem Darlehensvertrag obliegende Pflicht schuldhaft verletzt, indem sie die nach dem Darlehnsvertrag geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen[…]
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