Darlehenskündigung wegen Zahlungsverzugs – und die Vorfälligkeitsentschädigung
§ 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden[…]
Weiterlesen…Ihr Geld. Ihr Recht.
§ 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden[…]
Weiterlesen…Die Darlehensnehmerin hat eine ihr aus dem Darlehensvertrag obliegende Pflicht schuldhaft verletzt, indem sie die nach dem Darlehnsvertrag geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen[…]
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