Hat die kreditgebende Bank den Darlehenskunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufrecht belehrt, kann dieser den Darlehensvertrag grundsätzlich auch dann noch widerrufen, wenn seit Vertragsabschluss mehr als 6 Jahre vergangen sind und der Kunde das Darlehen bereits 2 Jahre vor dem Widerruf vollständig getilgt hat.
Der Ausübung des Widerrufsrechts steht der Einwand der Verwirkung regelmäßig nicht entgegen.
Nach Ausübung des Widerrufsrechts schuldet die Bank mangels anderweitiger Darlegung dem Kunden die Rückerstattung aller von ihm gezahlten Leistungen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins, ab jeweiliger Zahlung, abzüglich des ausgezahlten Darlehensbetrags nebst vereinbartem Zins bis zur jeweiligen Tilgung.
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 30. Oktober 2014 – 7 O 91/14