Das Darlehen für den Unternehmer – und die Bearbeitungsgebühr
Eine Klausel, durch welche in einem Darlehensvertrag im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen eine „Bearbeitungsgebühr“ ausbedungen wird, stellt auch bei Verwendung gegenüber einem Unternehmer eine gem. § 307 BGB unzulässige und damit unwirksame Preisnebenabrede dar.
Der Anspruch auf Nutzungsersatz (§ 818 Abs. …
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