Rechtliche Rahmenbedingungen beim Privatkredit

Wer Geld an Freunde und Bekannte leihen möchte oder selbst in Geldnot steckt, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und zudem vor der Geldübergabe Schritte einleiten, die die Rückzahlung regeln.

 

Wann ist ein Darlehen ein Privatkredit?

Beim Privatkredit ist der Darlehensnehmer kein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes, sondern eine Privatperson. Die Schwelle zur Gewerblichkeit kann allerdings vergleichsweise schnell überschritten werden. Ein Kreditgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG liegt dann vor, wenn der Darlehensgeber plant, häufiger Kredite zu vergeben und dabei eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Das bedeutet, dass die Darlehnensvergabe nicht nur gelegentlich oder zufällig geschieht und zeitlich begrenzt ist. Außerdem darf das Darlehen nicht im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung vergeben werden.

 

Welche Rahmenbedingungen herrschen für den Privatkredit?

Der Privatkredit ist im juristischen Sinne kein Leihgeschäft. Dies wäre dann der Fall, wenn dem Empfänger ein bestimmter Gegenstand kostenlos überlassen werden würde und dieser zurückgegeben werden müsste. Es handelt sich stattdessen um ein Darlehen, bei dem etwas (in diesem Falle Geld) kostenpflichtig überlassen wird und der Darlehensnehmer Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückgeben muss.

Demzufolge unterliegen auch Privatkredite dem  § ­488­ ff. BGB. Damit bestehen für ihn fast die gleichen Vorschriften, die auch Kredite von Geldinstituten einhalten müssen. Der Kreditnehmer muss jedoch auf einige Schutzrechte verzichten. So muss der Darlehensvertrag keine Formvorschriften einhalten, was in Einzelfällen ein deutlicher Nachteil sein kann. Außerdem sind auch die Kündigungsschutzregeln deutlich weniger vorteilhaft.

Anmerkung: Bei der Vermittlung von Privatkrediten können sich die Rahmenbedingungen unterscheiden. Alles Wissenswerte für diesen Fall findet sich auf www.kreditvonprivat.net/

 

Was können Darlehensgeber tun, wenn der Kreditnehmer bei einem Privatkredit nicht zahlt?

Um sich davor zu schützen, dass der Darlehensnehmer behauptet, dass es keinen Kredit gegeben hätte, er das Geld nicht erhalten habe oder er es bereits zurückgezahlt habe, sollten beide Parteien sich auf folgendes Vorgehen einigen:

  • Es wird mindestens ein formloser Kreditvertrag abgeschlossen, der Darlehenshöhe, Namen beider Parteien, Datum und Rückzahlungsmodalitäten (Rückzahlungsbeginn, Zeitpunkt der Raten und Ratenhöhe) festlegt und von beiden unterschrieben wird.
  • Das Geld wird anschließend entweder überwiesen oder vor Zeugen übergeben. Der Empfang wird zudem vom Kreditnehmer quittiert. Gleiches gilt zum Schutz für den Darlehensnehmer für jede Rückzahlung.

Auf diese Weise kann der Darlehensgeber den Kreditnehmer im Ernstfall rechtlich belangen. Ein formloser Kreditvertrag und ein Nachweis über die Zahlung sind ausreichend, um eine vollstreckbare Urkunde zu erhalten.