Anlageberatung durch die Bank
Aus dem Beratungsvertrag ist die Bank zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet . Inhalt und Umfang der Beratungspflichten hängen dabei von den Umständen des Einzelfalls ab.
Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und …
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