Offene Immoblienfonds, Dachfonds – und die Beratungspflichten der Bank
Eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, muss den Anleger ungefragt über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären . Wenn der Anleger in Kenntnis der Aussetzungsmöglichkeit Anteile an offenen Immobilienfonds …
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