Die nur geringfügige Dispo-Überziehung – und die Schufa-Meldung
Eine bei einer nur geringfügigen Überziehung des Dispositionskredits (hier: um 1,89 €) erfolgte Meldung der Bank an die Schufa über die deswegen erfolgte Kontokündigung ist rechtswidrig, so dass der Bankkunde einen Anspruch auf Widerruf der von der Bank veranlassten Datenübermittlung …
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