Der "Institutsaufwand" in der Vorfälligkeitsentschädigung
Es ist unzulässig, wenn eine Bank bei der vorzeitigen Rückführung eines Verbraucherimmobiliar-Darlehens in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen pauschalierten sog. Institutsaufwand in Höhe von 300,00 € integriert, sofern dem Verbraucher nicht ausdrücklich der Nachweis eines geringeren oder vollständig entfallenden Schadens …
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