Verbraucherdarlehen – und die nicht hervorgehobene Widerrufsbelehrung
Eine Widerrufsinformation muss nicht grafisch hervorgehoben und nicht mit Widerrufsbelehrung überschrieben sein.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.02.2016 entschieden, dass dem Wortlaut des Artikels 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 und 2 EGBGB a.F. kein …
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