Verwirkung des Widerrufsrechts bei beendetem Verbraucherdarlehensvertrag
Die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen der illoyal verspäteten Geltendmachung von Rechten setzt neben einem Zeitmoment ein Umstandsmoment voraus.
Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner oder die Schuldnerin wegen der Untätigkeit ihres Gläubigers oder ihrer Gläubigerin …
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