Kreditbearbeitungsgebühren – und der Verjährungsbeginn für den Rückforderungsanspruch
Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB begann für früher entstandene Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern wegen unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage vor…
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