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Atm 573478 1920

Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Darlehnsgebühren – und die Verjährung

Der Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche wegen rechtsgrundlos geleisteter Darlehensgebühren ist wegen der unklaren Rechtslage zumindest bis zum Ablauf des Jahres 2011 hinausgeschoben. Dies gilt nicht für bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche wegen rechtsgrundlos geleisteter Kontogebühren.

Ist die formularmäßige Vereinbarung der Darlehensgebühr unwirksam, kann …

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