BankenBote
Dsc02187

Bankzertifikate, Emittentenrisiko – und die Aufklärungspflicht der Bank

Eine beratende Bank hat den Anleger bei Erwerb von Zertifikaten über das sog. allgemeine Emittentenrisiko aufzuklären.

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Hausbau 20200113 132639

Die Darlehnsgebühr der Bausparkasse

Die Vereinbarung einer Darlehensgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle zugänglich, eine unangemessene Benachteiligung des Bausparers und deshalb unwirksam.

Die Darlehensgebühr ist weder eine Bearbeitungsgebühr noch eine kontrollfreie Preisabrede, sondern eine kontrollfähige Preisnebenabrede- Dies war durch …

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